Rahmenbedingungen
Eine grundlegende Voraussetzung für das Gelingen einer Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Psychotherapie kann in jedem Lebensalter hilfreich sein.
Finanzielles
Das Erstgespräch und jede weitere psychotherapeutische Einheit oder Beratung dauern 50 Minuten. Die Kosten betragen € 85,- pro Einheit. Da ich Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin, ist ein Kostenersatz durch die Krankenkasse nicht möglich. Es übernehmen aber fast alle privaten Krankenkassen einen Anteil der Kosten für Psychotherapie für 10-20 Stunden pro Jahr.
Für Personen mit eingeschränkten finanziellen Ressourcen biete ich ein eingeschränktes Kontingent an Therapieplätzen zu einem günstigeren Tarif an. Bei Bedarf zögern sie bitte nicht, mich gleich am Telefon oder im Rahmen des Erstgesprächs darauf anzusprechen.
Die Bezahlung erfolgt jeweils am Monatsende mittels Honorarnote zur Überweisung.
Setting
Erfolgreiche psychotherapeutische Arbeit erfordert Regelmäßigkeit. Ich vereinbare mit ihnen wöchentliche Termine, vor allem am Beginn einer Therapie. Eine Einheit dauert 50 Minuten, bei Bedarf können Doppeleinheiten (100 Minuten) eingeplant werden.
Absageregelung: sollten sie einmal verhindert sein, können Sie einen Termin bis 12 Stunden vorher kostenfrei absagen. Ich bitte um Verständnis, dass später abgesagte Einheiten in Rechnung gestellt werden, da ich einen Termin so kurzfristig nicht nachbesetzen kann.
Ich biete für Personen mit eingeschränkter Mobilität in Wien und Teilen Niederösterreichs auch aufsuchende Therapie an und komme gerne zu ihnen nach Hause oder zu ihrem aktuellen Aufenthaltsort. Dafür verrechne ich Fahrtkosten in Höhe von EUR 5,- für die Bezirke Wien 13, 14, 23 und Mödling. Für alle anderen Bezirke in Wien und Baden EUR 10,--
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich gemäß §15 Psychotherapiegesetz einer strengen, gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und muss somit absolutes Stillschweigen über alle anvertrauten Gesprächsinhalte bewahren.